Platzregeln

A. Allgemeines

Es gelten die Allgemeine Turnier- und Vorgabenordnung des Ostsee Golf Resorts Wittenbeck und die nachstehenden Platzregeln, bei Ligaspielen die jeweils einschlägigen Ligastatuten und Turnierbedingungen der Region Nord und des DGV in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Ergänzend gilt die Rahmenausschreibung des Ostsee Golf Resorts Wittenbeck. Bei clubinternen und offenen Wettspielen des Ostsee Golf Resorts Wittenbeck dürfen Spieler während der festgesetzten Runde auf Golfwagen mitfahren.

B. Platzregeln

  1. AUS (Regel 18.2)

Wird durch weiße Pfähle, Zäune oder weiße Linien gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

               Penalty Areas (Regel 17) sind:

  • alle Bereiche die durch rote oder gelbe Pfähle (und/ oder rot und gelbe Linien) gekennzeichnet sind,
  • ist es nicht sicher, ob ein Ball in der Penalty Area der Bahnen 8 oder 15 ist oder darin verloren ist, so darf der Spieler einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen, unter jeder der anwendbaren Wahlmöglichkeit von Regel 17.1.
  • der Spieler entscheidet dann, ob er mit dem ursprünglichen Ball oder dem provisorischen Ball das Spiel fortsetzt.
  1. Spielverbotszonen (Regel 2.4)
  • Spielverbotszonen sind durch blaue Pfähle mit grünen Kappen gekennzeichnet. Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden Der Spieler muss Erleichterung nach Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen.

               Spielverbotszonen sind:

  • die Blühwiese zwischen den Bahnen 2 und 3, der eingezäunte Hühnerstall an Bahn 14 auf dem Meisterschaftsplatz Eikhof
  • die eingezäunte Neuanpflanzung zwischen Bahn 2 und Bahn 3 auf dem Kompaktplatz Höstingen
  • das Biotop rechts neben der Bahn 15 mit der Nummer Z DBR-1646.

Hinweis:
Biotope, sind durch die Landesbehörde oder den Betreiber festgelegt und dürfen aus Gründen des Umweltschutzes nicht betreten werden.
Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Platzregel Nr. 3 liegt vor, wenn Spieler das Biotop betreten. Dies kann bereits beim ersten Verstoß gemäß Regel 2.4 mit Disqualifikation für das Turnier geahndet werden.

  1. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
  • Boden in Ausbesserung ist durch weiße Bodenmarkierungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt vorrangig die Bodenmarkierung,
  • alle blau gepflockten / markierten Bäume inklusive deren Gießringe,
  • mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen,
  • alle Vertiefungen und Gräben, in die Drainagen münden,
  • frisch verlegte Rasensoden,
  • Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch ein Tierloch, aufgeworfenes Erdreich oder den Laufweg eines Tiers behindert ist.
  • Alle Wege mit künstlicher Oberfläche sind unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1).
  • Das Fangnetz hinter dem Grün 13 ist ein unbewegliches Hemmnis. Es kann Erleichterung gem. Regel 16.1 genommen werden.
  • Alle Rettungsringe an den Teichen sind unbewegliche Hemmnisse Gleiches gilt für die Orientierungspfähle.
  • Regner-Deckel und Bodeneinläufe zu den Drainagen und die schwarz/weiß gestreiften Orientierungspfähle auf Bahn 6 und 15 sind unbewegliche Hemmnisse.
  •  
  1. Bestandteil des Platzes (Regel 8.1a)
  • Steine, Mauern und Findlinge sind Bestandteil des Platzes (keine straflose Erleichterung)
  1. Üben/ Einschränkung von Übungsschlägen zwischen zwei Löchern (Regel 5.5b)

    Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
    Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.

Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel

 

  1. Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel

Lochspiel – Lochverlust, Zählspiel – Grundstrafe

Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2)

Als Fehlverhalten gilt:

a) Mit dem Trolley/ E-Cart zwischen Grün und Bunker, über das Vorgrün, den Abschlag und durch das Hardrough fahren.

b) Einen Schläger aus Ärger in den Boden schlagen und den Schläger oder Einrichtung des Platzes zu beschädigen.

c) Einen Schläger zu werfen.

d) Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.

 

Strafe für Verstoß:

  1. Verstoß – 1 Strafschlag, 2. Verstoß – Grundstrafe, 3. Verstoß – Disqualifizierung

 

Als schwerwiegendes Fehlverhalten gilt:

a) Absichtlich das Grün erheblich beschädigen.

b) Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen.

c) Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen.

d) Andere Spieler absichtlich während eines Schlags ablenken.

e) Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.

Strafe für Verstoß:

Disqualifizierung

 

  1. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr Regel 5.7a

Auszug:
Ein Spieler darf das Spiel unterbrechen, wenn er begründet Blitzgefahr als gegeben ansieht, aber er muss dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen.

C. Hinweise

C. Hinweise

  1. Entfernungsmarkierungen sind auf dem Fairway durch grüne Pfosten gekennzeichnet,
  • drei weiße Ringe = 200m zum Grünanfang,
  • zwei weiße Ringe = 150m zum Grünanfang;
  • ein weißer Ring = 100m zum Grünanfang.

Sprinklerdeckel auf dem Fairway sind mit Meterzahlen carry bis Grünanfang versehen.

Spielrichtzeiten

9 Loch                                                                                      18 Loch

4er Flight       2 Std. 26 Min.                                                   4 Std. 49 Min.
3er Flight       2 Std. 16 Min.                                                   4 Std. 31 Min.

2er Flight       2 Std.                                                                 4 Std.

 

Ostsee Golf Resort Wittenbeck

Zum Belvedere • 18209 Wittenbeck • Route planen 

Telefon: +49 (0)38293 - 41 00 90 • Fax: +49 (0)38293 - 41 00 911
info (at) golf-resort-wittenbeck.de • Ansprechpartner 

Wir sind Partner von:

So finden Sie uns

Anfahrt aus Richtung Hamburg:

Verlassen Sie die A20 an der Ausfahrt Nr. 12 (Kröpelin). Folgen Sie den Hinweisschildern nach Kröpelin und von dort aus weiter Richtung Kühlungsborn. In Kühlungsborn verlassen Sie den Ort in Richtung Bad Doberan. Nach 2 km gelangen Sie in Wittenbeck an eine ampelbeschilderte Kreuzung. Hier biegen Sie bitte rechts ab und nach ca. 1,8 km haben Sie das Ostsee Golf Resort erreicht.

Anfahrt aus Richtung Berlin:

Über die A19 kommen Sie zum Rostocker Kreuz. Hier biegen Sie auf die A20 Richtung Lübeck ab. An der Ausfahrt Nr. 13 (Bad Doberan) verlassen Sie die Autobahn in Richtung Bad Doberan und folgen der weiteren Beschilderung nach Kühlungsborn. 2 km vor Kühlungsborn erreichen Sie Wittenbeck. Hier biegen Sie an der einzigen Ampel des Ortes links zum Ostsee Golf Resort ab. Nach ca. 1,8 km haben Sie die Golfanlage erreicht.