Platzregeln

A. Allgemeines

Es gelten die Allgemeine Turnier- und Vorgabenordnung des Ostsee Golf Resorts Wittenbeck und die nachstehenden Platzregeln, bei Ligaspielen die jeweils einschlägigen Ligastatuten und Turnierbedingungen der Region Nord und des DGV in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Ergänzend gilt die Rahmenausschreibung des Ostsee Golf Resorts Wittenbeck. Bei clubinternen und offenen Wettspielen des Ostsee Golf Resorts Wittenbeck dürfen Spieler während der festgesetzten Runde auf Golfwagen mitfahren.

B. Platzregeln

1. AUS (Regel 18.2)

Wird durch weiße Pfähle, Zäune oder weiße Linien gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

2. Penalty Areas (Regel 17)

Alle Bereiche die durch rote oder gelbe Pfähle (und/ oder rot und gelbe Linien) gekennzeichnet sind. Ist es nicht sicher, ob ein Ball in der Penalty Area der Bahnen 8 oder 15 ist oder darin verloren ist, so darf der Spieler einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen, unter jeder der anwendbaren Wahlmöglichkeit von Regel 17.1.
Der Spieler entscheidet dann, ob er mit dem ursprünglichen Ball oder dem provisorischen Ball das Spiel fortsetzt.

3. Spielverbotszonen (Regel 2.4)

Sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen.

  • Der eingezäunte Hühnerstall auf dem Meisterschaftsplatz Eikhof an der Bahn 14 und die eingezäunten Neuanpflanzungen zwischen Bahn 2 und Bahn 3 auf dem Kompaktplatz Höstingen sind Spielverbotszonen.

Hinweis: Biotope, neu Spielverbotszonen, sind durch die Landesbehörde festgelegt und dürfen aus Gründen des Umweltschutzes nicht betreten werden. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Platzregel Nr. 3 liegt vor, wenn Spieler das Biotop betreten. Dies kann bereits beim ersten Verstoß gemäß Regel 2.4 mit Disqualifikation für das Turnier geahndet werden.

4. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

  • Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie;
  • alle blau gepflockten / markierten Bäume inklusive deren Gießringe;
  • Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen;
  • alle Vertiefungen und Gräben, in die Drainagen münden;
  • frisch verlegte Soden
  • Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch ein Tierloch, Aufgeworfenes oder den Laufweg eines Tiers behindert ist.

5. Alle Wege mit künstlicher Oberfläche sind unbewegliche Hemmnisse (16.1).

6. Das Fangnetz hinter dem Grün 13 ist ein unbewegliches Hemmnis. Es kann Erleichterung gem. 16.1 genommen werden.

7. Alle Rettungsringe und die 3 hohen gelben Pfähle an der Bahn 12 sind unbewegliche Hemmnisse. Die Pfähle dienen der Orientierung und stehen außerhalb der Penalty Area.

8. Regner-Deckel und Bodeneinläufe zu den Drainagen und die schwarz/weiß gestreiften Orientierungspfähle auf Bahn 6 und 15 sind unbewegliche Hemmnisse. Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers einen dieser Pfähle getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen (siehe Regel 14.6).

9. Bestandteil des Platzes (Regel 8.1a)

  • Steine, Mauern und Findlinge sind Bestandteil des Platzes (keine straflose Erleichterung)

10. Üben/ Einschränkung von Übungsschlägen zwischen zwei Löchern (Regel 5.5b)

Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe

11. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr Regel 5.7a

Auszug: Ein Spieler darf das Spiel unterbrechen, wenn er begründet Blitzgefahr als gegeben ansieht, aber er muss dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen.

Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).

C. Hinweise

Entfernungsmarkierungen

Auf dem Fairway durch grüne Pfosten mit:

drei weißen Ringen = 200m zum Grünanfang;
zwei weißen Ringen = 150m zum Grünanfang;
einem weißen Ring = 100m zum Grünanfang

Sprinklerdeckel auf dem Fairway sind mit Meterzahlen carry bis Grünanfang versehen.

Ostsee Golf Resort Wittenbeck

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Anfahrt aus Richtung Hamburg:

Verlassen Sie die A20 an der Ausfahrt Nr. 12 (Kröpelin). Folgen Sie den Hinweisschildern nach Kröpelin und von dort aus weiter Richtung Kühlungsborn. In Kühlungsborn verlassen Sie den Ort in Richtung Bad Doberan. Nach 2 km gelangen Sie in Wittenbeck an eine ampelbeschilderte Kreuzung. Hier biegen Sie bitte rechts ab und nach ca. 1,8 km haben Sie das Ostsee Golf Resort erreicht.

Anfahrt aus Richtung Berlin:

Über die A19 kommen Sie zum Rostocker Kreuz. Hier biegen Sie auf die A20 Richtung Lübeck ab. An der Ausfahrt Nr. 13 (Bad Doberan) verlassen Sie die Autobahn in Richtung Bad Doberan und folgen der weiteren Beschilderung nach Kühlungsborn. 2 km vor Kühlungsborn erreichen Sie Wittenbeck. Hier biegen Sie an der einzigen Ampel des Ortes links zum Ostsee Golf Resort ab. Nach ca. 1,8 km haben Sie die Golfanlage erreicht.