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Platzregeln

A. Hausordnung

Die Betreiberin (GHW Golf- und Hotelresort Wittenbeck GmbH & Co.KG) hat auf der gesamten Golfanlage das Hausrecht. Nachfolgende Regelungen über die Benutzung der Golfanlage und des Clubhauses mit Golfcafé dienen dem reibungslosen Miteinder von Betreiberin, Club, Clubmitgliedern und Gästen.

Hausordnung (zum herunterladen anklicken)

B. Allgemeines

1. Die allgemeine Spiel-, Wettspiel- und Vorgabenordnung des DGV sowie das Ligastatut des DGV und die Wettspielordnungen von GV M-V und DGV können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.    

2. Biotope sind sowohl als Wasserhindernis als auch als Ausgrenze festgelegt. Das Betreten und das Spielen in diesen Zonen ist zum Zwecke des Umweltschutzes verboten.

C. Platzregeln

1. "Aus"-Regel (27-1)    
Ausgrenzen sind durch weiße Pfosten oder/und mit weißen Linien auf dem Boden gekennzeichnet. Bei einer zusätzlichen Linienführung nimmt diese Vorrang ein und setzt die Pfosten außer Kraft.    

2. Boden in Ausbesserung (Regel 25-1) von dem nicht gespielt werden darf    
Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle und/oder blaue Einkreidungen gekennzeichnet. Linienkennzeichnungen gehen vor Pfahlmarkierungen.    

Gießränder, die Bäume umgeben und die Gießränder selbst gelten ebenfalls als Boden in Ausbesserung, auch dann wenn sie nicht mit blauen Pfählen oder Bändern gekennzeichnet sind.    

3. Hemmnisse (Regel 24)    
Bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1)    
Hierzu zählen Steine in den Bunkeranlagen und alle zu Absperrzwecken eingesetzten Pflöcke, Ketten und Seile. Gleiches gilt für Pfähle, die die Entfernung angeben.    

Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2)    
Wege mit künstlicher Oberfläche (Pflasterwege für Golfcarts und Wege zwischen den Bahnen), alle Brücken innerhalb unserer Anlage, Entfernungsmarkierungen im Boden, Regnerdeckel und Bodeneinläufe zu den Drainagen sind unbewegliche Hemmnisse.

C. Hinweise

Es gelten bei Wettspielen ausschließlich die obigen Platzregeln sowie für Ligaspiele die Wettspielbedingungen des GV M-V und des DGV in ihrer jeweiligen aktuellen Gültigkeit. Für clubinterne und offene Wettspiele gelten die Wettspielbedingungen der Verbände.     

Üben und langsames Spiel (Regel 6 und 7)
Es wird gemäß der DGV-Wettspielbedingungen Ziffer 4 verfahren. Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Loches machen. Im Falle eines Übungsschlages auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Loches zieht sich der Spieler die Strafe von 2 Schlägen am nächsten Loch zu. Im Falle des Verstoßes auf dem letzten Loch der Runde an diesem Loch.

Richtzeiten werden auf den Scorekarten vermerkt.     

Entfernungsmarkierungen zum Grünanfang im Fairway sind auf den Regnerdeckeln vermerkt.

Für Spielunterbrechungen ertönt ein Hup- bzw. Fanfarenhorn mit drei kurz auf einander folgenden akustischen Signalen. Die Wiederaufnahme eines Spieles bzw. die Freigabe erfolgt durch ein Signal.

Die Rückgabe der Zählerkarte erfolgt bei Verbandswettspielen am Ort, welchen die Spielleitung benennt. Bei Wettspielen des Clubs in der Geschäftsstelle oder bei dem Starter.    

© 2012 Ostsee Golf Resort Wittenbeck